Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw hat den Anspruch, seine Website entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt https://barrierefreiheit.dh.nrw gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Inhalt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (eine Prüfung nach BITV-Kriterien ist in Arbeit)
Erstellt am:
16. Juni 2023
Zuletzt geprüft am:
16. Juni 2023
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Das Hauptmenü (betrifft insbesondere die ausklappbaren Einträge) funktioniert mit Screenreadern eher mäßig. Es wird z. B. eine Menüschaltfläche für die Oberpunkte eingesetzt, obwohl das ausklappbare Schaltflächen sein müssen (es werden nur Links eingeblendet, kein Menü). Die eingeblendeten Links haben im Übrigen keine Struktur (z. B. Auszeichnung als Liste).
- Die aktuell verwendeten Drop-down-Menüs (sogenannte Akkordeons) auf einzelnen Unterseiten, sind nicht gut via Tastatur bzw. mit dem Screenreader erreichbar.
- Vergrößerungsfunktion für Bilder ist nicht optimal umgesetzt. Die Bilder sind ausführlich beschrieben und gleichzeitig verlinkt, wodurch die Beschreibungstexte zu Linktexten werden. Hier wäre eine Trennung sinnvoll.
- Logo(s) in Header und Footer enthalten keinen Alternativtext.
Gründe:
Dem Kompetenzzentrum wird ein vorgefertigter Typo 3 Webauftritt zur Verfügung gestellt. Die Webredakteur*innen haben keinen Zugriff auf die technisch Funktionen im Hintergrund. Dadurch können Barrieren, die die Strukturierung der Seite oder die Alternativtexte vereinzelter Bilder betreffen, nicht selbst behoben werden.
Barrierefreie Alternativen:
Sollten Sie Informationen in einer anderen Form benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit unter folgender Mailadresse bei uns:
barrierefrei-dh-nrw.dobus@tu-dortmund.de
Wir stellen Ihnen das Material in der Weise zur Verfügung, dass es Ihren Bedarfen entspricht.
Feedback
Sollten Sie auf dieser Webseite Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Ihr Feedback ermöglicht es uns, die Zugänglichkeit unserer Inhalte für alle Nutzer*innen mit und ohne Beeinträchtigung zu verbessern − somit ist es äußerst wertvoll für uns.
Wir sind dankbar für jeden Hinweis und bemühen uns um eine zeitnahe Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen bzw. um eine Behebung der Barrieren. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie bei der Verwendung der Webseite auf Inhalte stoßen, die
- Barrieren enthalten,
- schwer zugänglich sind,
- unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Natürlich können Sie uns auch jederzeit ansprechen, wenn Sie andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, oder Sie Informationen zu Inhalten erhalten möchten, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
So erreichen Sie uns:
Wenn Sie Kontakt zum Kompetenzzentrum aufnehmen möchten, schreiben Sie gerne eine Mail. Geben Sie bei Ihrer Nachricht bitte das Stichwort „Feedback zur Barrierefreiheit“ an und teilen uns mit, worin Ihr Anliegen besteht. Sollte es sich um eine Barriere handeln, schildern Sie uns bitte, wie diese sich für Sie äußert und nennen Sie uns die entsprechende URL, damit wir den Sachverhalt besser nachvollziehen und prüfen können.
Sie möchten lieber direkt mit einer unserer Mitarbeiter*innen sprechen? Dann wenden Sie sich gerne an Sabrina Januzik, ihre Kontaktdaten lauten wie folgt:
Telefon: +49 231 755 5231
Mail: sabrina.januzik@tu-dortmund.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit
Das Kompetenzzentrum bietet Informationen über sein Profil in Leichter Sprache an.