Projekthintergrund

Menschen mit Behinderung begegnen in ihrem (Universitäts-) Alltag zahlreichen Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur die bauliche Infrastruktur, sondern auch den digitalen Raum. Hier treffen sie vielfach auf digitale (Lehr- und Lern-) Angebote, die nicht entsprechend ihrer Bedarfe gestaltet sind und somit eine Barriere darstellen. Vor diesem Hintergrund wurde 2018 die EU-Richtlinie 2016/2102 (EU Web Accessibility Directive) in das Landesrecht überführt. Sie sieht vor, dass Hochschulen als Träger öffentlicher Belange ihre digitalen Anwendungen in barrierefreier Form anbieten – und dabei stehen wir ihnen beratend zur Seite!

 

Unsere Ziele

Obwohl die Hochschulen einige Unterschiede in Größe und Profil aufweisen, sehen sie sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen mit vergleichbaren Anforderungen konfrontiert. Viele nutzen ähnliche digitale Anwendungen. Vor diesem Hintergrund zielt das Projekt darauf ab, durch Erfahrungsaustausch und Wissens- und Kompetenzbündelung, das von der Politik attestierte Vollzugsdefizit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit abzubauen. Dadurch soll die Qualität der digitalen Barrierefreiheit in Studium und Lehre gesteigert werden.

 

Unsere Aufgaben


Eine unserer Hauptaufgaben besteht in der umfänglichen Netzwerkarbeit mit Akteur*innen der NRW-Hochschulen. Durch diesen Erfahrungsaustausch und die damit einhergehende Nutzung synergetischer Strukturen ist zu erwarten, dass an den einzelnen Einrichtungen Prozesse beschleunigt und Ressourcen geschont werden. In Bezug auf unsere 3 Handlungsfelder gestaltet sich unsere Arbeit überdies wie folgt:

  • Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsüberprüfung bzw. des Abbaus von digitalen Barrieren und Qualitätssicherung der digitalen Barrierefreiheit in Studium und Lehre

  • Beratung bei der Neu- und Weiterentwicklung von Plattformen und Programmen, die Standards der Barrierefreiheit zu testen und zu erfüllen sowie Barrierefreiheit in Weiterbildungsangebote und -materialien aufzunehmen

  • Beratung bei der didaktischen Anwendung hinsichtlich der Barrierefreiheit

  • Aufbau einer Wissensdatenbank und eines Schulungsprogramms für die Nutzung modernster assistiver Technologie in Studium und Lehre, Beratung und Schulung von Studierenden mit Behinderung in der Nutzung dieser Technologien für ihr Studium

 

Projektbeteiligte

35 Hochschulen aus NRW haben ihre Absicht bekundet, sich im Rahmen unserer 3 Handlungsfelder zu engagieren. Zudem wurden ein Projektbeirat, der die Arbeit des Kompetenzzentrums kritisch-konstruktiv begleitet und bei der strategischen Weiterentwicklung des Themas berät, und eine Steuerungsgruppe, die als Monitoringinstanz einzelne Vorgänge des Projektes überwacht, eingerichtet.

Mitwirkende Hochshulen
Mitwirkende Vertreter*innen des Projektbeirats