Projekthintergrund
Menschen mit Behinderung begegnen in ihrem (Universitäts-) Alltag zahlreichen Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur die bauliche Infrastruktur, sondern auch den digitalen Raum. Hier treffen sie vielfach auf digitale (Lehr- und Lern-) Angebote, die nicht entsprechend ihrer Bedarfe gestaltet sind und somit eine Barriere darstellen. Vor diesem Hintergrund wurde 2018 die EU-Richtlinie 2016/2102 (EU Web Accessibility Directive) in das Landesrecht überführt. Sie sieht vor, dass Hochschulen als Träger öffentlicher Belange ihre digitalen Anwendungen in barrierefreier Form anbieten – und dabei stehen wir ihnen beratend zur Seite!
Weiterförderung des Kompetenzzentrums für digitale Barrierefreiheit für ein weiteres Jahr
Informationen können Sie unserer Pressemitteilung (PDF, 235 KB) oder unserem Ergebnisbericht (PDF, 500 KB) entnehmen, der im Rahmen des Projektantrages entstanden ist und die Arbeitsergebnisse aus der ersten Projektphase aufzeigt.
Unsere Ziele
Obwohl die Hochschulen einige Unterschiede in Größe und Profil aufweisen, sehen sie sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen mit vergleichbaren Anforderungen konfrontiert. Viele nutzen ähnliche digitale Anwendungen. Vor diesem Hintergrund zielt das Projekt darauf ab, durch Erfahrungsaustausch und Wissens- und Kompetenzbündelung, das von der Politik attestierte Vollzugsdefizit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit abzubauen. Dadurch soll die Qualität der digitalen Barrierefreiheit in Studium und Lehre gesteigert werden.
Unsere Aufgaben
Digitale Barrierefreiheit an der Hochschule ist eine Querschnittsaufgabe, an der verschiedenste Akteur*innen mitarbeiten. Aus diesem Grund begreifen wir die umfänglichen Netzwerkarbeit mit diesen Akteur*innen als eine unserer Hauptaufgaben. Die Netzwerke gewährleisten, dass nicht jede Hochschule allein Lösungen finden muss und von den Erfahrungen anderer profitieren kann.
Das Kompetenzzentrum bereitet aktuelle, verlässliche Informationen zum „State of the Art“ der digitalen Barrierefreiheit auf und stellt sie den entsprechenden Stellen jeweils passgenau und zielgruppengerecht zur Verfügung. Eine wichtige Basis hierbei bildet die laufende Durchführung von Barrierefreiheits- und Usability-Tests mit behinderungserfahrenen studentischen Hilfskräften für gängige Tools und Anwendungen, die im Kontext von Studium und Lehre häufig zum Einsatz kommen.
Zudem entwickelt es Formate der (Weiter-)Qualifikation und Öffentlichkeitsarbeit, die von den Hochschulen für die eigenen Qualifikationsprogramme genutzt werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen bleiben eine dauerhafte Aufgabe des Kompetenzzentrums, da digitale Barrierefreiheit nicht oder in sehr geringen Umfang Teil von Ausbildung bzw. Studium ist, entsprechend ausgebildetes Fachpersonal also kaum vorhanden ist. Zudem besteht in vielen Arbeitsbereichen an den Hochschulen eine hohe personelle Fluktuation und das Wissen um digitale Barrierefreiheit muss aktuell gehalten werden. Die Hochschulen profitieren von unterschiedlichen Typen von Schulungsangeboten:
- Expert*innen-Workshops qualifizieren Mitarbeiter*innen an zentralen Einrichtungen, die an der Hochschule andere Akteur*innen beraten, komplexe Umsetzungen der digitalen Barrierefreiheit selbst übernehmen und im Anschaffungs- und Entwicklungsprozess der digitalen Infrastruktur auf Barrierefreiheit achten.
- Multiplikator*innen-Workshops vermitteln Grundlagenwissen in Form von Modellworkshops, die von den Teilnehmer*innen in das eigene Schulungsangebot der Hochschulen übernommen werden können. Die Konzepte und Materialien der Workshops werden in CC-Lizenz zur Verfügung gestellt.
Bei komplexen Problemen können die Hochschulen die Beratung des Kompetenzzentrums in Anspruch nehmen, bei Bedarf werden externe Barrierefreiheitsexpert*innen hinzugezogen.
Bei der Ausübung unserer Aufgaben haben wir stets die Schwerpunkte unserer 3 Handlungsfelder im Blick:
Handlungsfeld 1
Einer unserer Schwerpunkte liegt auf der Prüfung und Optimierung von Hochschulwebseiten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit. Wir bringen uns hier vor allem in puncto Qualitätssicherung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitsprüfungen ein und analysieren und dokumentieren die Prüfprozesse an den Hochschulen.
Mit diesem Link gelangen Sie zum Handlungsfeld Webseiten.
Handlungsfeld 2
Einen weiteren Schwerpunkt bilden digitale Anwendungen wie Lernplattformen, Prüfungssoftwares und weitere Tools, die in Studium und Lehre zum Einsatz kommen und möglichst barrierefrei nutzbar sein sollen. In diesem Zusammenhang führen wir Barrierefreiheits- und Usabilitytests mit Nutzer*innen mit Behinderung für häufig genutzte Tools und Plattformen durch. Auch beraten wir die Hochschulen zum Thema Barrierefreiheitsprüfung für diese Anwendungen.
Mit diesem Link gelangen Sie zum Handlungsfeld digitale Anwendungen.
Handlungsfeld 3
Der dritte Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz assistiver Technologien, wie z. B. Vorlese- oder Vergrößerungssoftware. Wir untersuchen in diesem Kontext, wie die Funktionen assistiver Technologien optimal für ein erfolgreiches Studium genutzt werden können. Zudem beraten und schulen wir Studierende mit Beeinträchtigungen, die diese Technologien nutzen.
Mit diesem Link gelangen Sie zum Handlungsfeld assistive Technologien.
Projektbeteiligte
35 Hochschulen aus NRW haben ihre Absicht bekundet, sich im Rahmen unserer 3 Handlungsfelder zu engagieren. Zudem wurden ein Projektbeirat, der die Arbeit des Kompetenzzentrums kritisch-konstruktiv begleitet und bei der strategischen Weiterentwicklung des Themas berät, und eine Steuerungsgruppe, die als Monitoringinstanz einzelne Vorgänge des Projektes überwacht, eingerichtet.
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