Zoom-Umfrage
Testergebnisse
Stand: Oktober 2023
Die Zoom-Umfrage lässt sich insgesamt gut bedienen. Die Tester*innen konnten auf die Umfrage mit den assistiven Technologien problemlos zugreifen und auch die Ergebnisse lesen, mit Ausnahme der offenen Antworten. Allerdings ist die optische Darstellung für Tester*innen mit Sehbeeinträchtigungen nicht optimal.
Übersicht: Usability bei verschiedenen Arbeitstechniken
Hilfsmittel/Arbeitstechnik | Testergebnis | Empfehlung |
Smartphone mit Sprachausgabe | funktioniert gut | + |
Screenreader | funktioniert gut | + |
Tastaturbedienung | funktioniert gut | + |
Sprachsteuerung (iOS) | funktioniert gut | + |
Vergrößerung/Kontraste | funktioniert zufriedenstellend | o |
ohne assistive Technologie | funktioniert gut | + |
+= gut geeignet; o = mittelmäßig geeignet, Anpassungen nötig; - = ungeeignet
Hinweise zur Nutzung
Hinweise für Lehrende
- In Zoom-Veranstaltungen ist die Umfrage eine gute Alternative zu anderen Umfragetools, weil sie einfach und barrierefrei bedienbar ist. Wenn die angebotenen Fragetypen für das Umfrageziel ausreichend sind, empfehlen wir die Zoom-Umfrage.
- Machen Sie darauf aufmerksam, wenn die Teilnehmenden scrollen müssen, um alle Fragen zu sehen. Der Scrollbalken kann übersehen werden.
- Wenn in Ihrer Veranstaltung Studierende mit Sehbeeinträchtigungen und keine weiteren Studierenden mit anderen assistiven Technologien teilnehmen, empfehlen wir die anderen Votingsysteme, weil sie eine bessere visuelle Darstellung bieten.
- Für Bilder können keine Alternativtexte eingegeben werden. Wenn möglich, vermeiden Sie Bilder. Ansonsten müssen sie mündlich oder in der Frage beschrieben werden.
Offene Antworten können nur über einen geteilten Bildschirm gezeigt werden. Deshalb müssen die wichtigen Antworten vorgelesen werden.
Wooclap als Autor*innen-Werkzeug
Umfragen mit Zoom erstellen
Lehrende oder Studierende mit Behinderungen müssen auch in der Lage sein, eigenständig mit assistiven Technologien eigene Umfragen in Zoom zu erstellen. Wir haben deshalb getestet, ob und wie sich mit dem Screenreader eine Umfrage mit allen Fragetypen erstellen lässt.
Mit dem Screenreader lassen sich alle Fragetypen erstellen, allerdings ist es bei Fragetypen wie „Ranking“ und „Passt“ nicht einfach zu verstehen, wie der Fragetyp aufgebaut ist und ausgefüllt werden muss. Kurze Erläuterungen würden allen Autor*innen helfen.
Zoom-Umfrage – Testergebnisse im Einzelnen nach EN-Norm 301 549 mit Empfehlung für Entwickler*innen
Wir führen die in den Tests gefundenen Barrieren hier sortiert nach den Richtlinien der gültigen europäischen Norm EN 301 549 auf, auf die die BITV 2.0 des Bundes und der Länder verweisen. Die Richtlinien beschreiben die zu erfüllenden Erfolgskriterien. In der WCAG 2.1 sind zusätzlich Techniken angegeben, wie die Kriterien erfüllt werden können. BITV, EN 301 549 und die WCAG 2.1 sind deshalb wichtige Dokumente für die Entwickler*innen, um ihre Anwendungen barrierefrei zu programmieren. Der ARIA Authoring Practices Guide (APG) der W3C gibt zudem Hinweise zur Programmierung barrierefreier Webseiten. Die Nummern der Überschriften entsprechen den Kapitelnummern der EN 301 549.
9.1 Wahrnehmbar
9.1.1 Textalternativen
9.1.1.1a Alternativtexte für Bilder
In die Fragen können Bilder eingebunden werden. Es können allerdings keine Alternativtexte eingegeben werden.
9.1.4 Unterscheidbar
9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Der Scrollbalken ist nicht ausreichend sichtbar und erfüllt nicht das vorgeschriebene Kontrastverhältnis von 3:1 (1,3:1).
Weitere Empfehlungen
Barrierefreiheitsfunktion Umfrage-Anzeige vergrößern
Wie es beim Chat und den Untertiteln schon möglich ist, sollte es bei den Barrierefreiheitseinstellungen auch möglich sein, die Ansicht des Umfragefensters zu vergrößern.
Lizenzhinweise
Lizenziert unter CC BY 4.0. Zitiervorschlag: „Audience Response Systeme - Ergebnisse der Barrierefreiheits- und Usabiltytests und Empfehlungen zum Einsatz in Studium und Lehre. Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw, Technische Universität Dortmund, Stand: Oktober 2023“, CC BY 4.0.
Ausgenommen von der Lizenz sind die verwendeten Logos.