Assistive Technologie im Kontext von Studium und Lehre

Eine barrierefreie digitale Infrastruktur ist die Voraussetzung, damit allen Studierenden die gleichberechtigte Teilhabe entsprechend der UN-BRK Art. 24 ermöglicht wird. Dies ist aber nicht für alle Studierenden ausreichend. Studierende mit sinnlichen oder körperlich-motorischen Beeinträchtigungen benötigen zudem assistive Technologien (z. B. Spracherkennung, Vergrößerungssoftware, Sprachausgabe, Bedienungshilfen zur Computersteuerung über Sprache oder Augenbewegung), um digitale Anwendungen nutzen zu können.

Aktuell gibt es eine rasante technologische Entwicklung, unter anderem im Bereich der automatisierten Sprach- und Bilderkennung, die das Potenzial besitzt, grundlegend neue Assistenzsysteme für Studium und Lehre hervorzubringen. Neben spezialisierten assistiven Technologien, die genau für Bedarfe von Menschen mit Behinderung entwickelt wurden, gibt es mehr und mehr Apps und Funktionen der erleichterten Bedienung, die ebenfalls vielen Menschen mit Behinderung den Zugang zu digitalen Medien ermöglichen. Hier den Überblick zu behalten und die für die eigenen Bedarfe geeigneten Hilfsmittel und Techniken im Studium zu finden, stellt an Studierende mit Behinderung hohe Anforderungen.

Schwerpunktsetzung

Studien zeigen, dass Studierende während ihrer Schulzeit nur unzureichend auf die Anforderungen im Studium vorbereitet werden. Für die Schule geeignete Arbeitstechniken und Technologien erweisen sich im Studium z. B. häufig als zu langsam und ermüdend. Hier sind die Hochschulen gefordert, Studierende, die auf die Nutzung von assistiven Technologien angewiesen sind, zu beraten und zu schulen. Die Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung können es in der Regel nicht leisten, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt der assistiven Technologien zu behalten und zu bewerten, welche Technologien im Einzelfall im Kontext des Studiums von Relevanz sind. Daher übernehmen wir diese Aufgaben im Rahmen dieses Handlungsfeldes. Bei spezifischen Fragen zu assistiver Technologie können uns die Hochschulen zudem konsultieren bzw. die Studierenden an uns verweisen. Auch führen wir Workshops durch, in denen Studierende ihre studienbezogenen Kompetenzen bei der Nutzung assistiver Technologie erwerben bzw. vertiefen können. Dies erscheint vor allem vor dem Hintergrund erforderlich, da die digitalen Anwendungen, die Studierende im Laufe eines Studiums nutzen müssen, immer komplexer werden und es zum Teil sehr spezifische Kompetenzen erfordert, um diese effizient mit assistiver Technologie zu nutzen.

Tabellarische Übersicht für Studierende

Das Kompetenzzentrum hat durch seine Netzwerkarbeit in Erfahrung gebracht, welche assistiven Technologien an den Hochschulen in NRW verfügbar sind und diese Informationen in eine tabellarische Übersicht überführt. Sie dient Studierenden und Studieninteressierten mit Beeinträchtigungen dazu, sich einen ersten Eindruck über verfügbare Hilfsmittel an den Hochschulen zu verschaffen.

Ebenfalls darin enthalten sind Kontaktangaben von studentischen Anlaufstellen, wo sich Studierende und Studieninteressierte zu ihren behinderungsspezifischen Bedarfen wie auch zur Nutzung entsprechender Hilfsmittel beraten lassen können. Es ist auch möglich, sich an diese Stellen zu wenden, wenn die für sie erforderlichen Hilfsmittel im Studium noch nicht an der Hochschule existieren. Die Berater*innen können in diesem Fall Informationen zum Beschaffungsprozess geben.

Hier gelangen Sie zur tabellarischen Übersicht.

Austausch und Beratung

rund um das Thema „assistive Technologien im Hochschulkontext“
 


Auf unserer Terminseite aktualisieren wir unsere Austausch- und Beratungsangebote regelmäßig.

 

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