EvaExam

EvaExam ist ein Prüfungssystem sowohl für Online- als auch für Papier-Prüfungen. Online-Prüfungen mit EvaExam können zuhause oder in Prüfungsräumen an der Hochschule geschrieben werden. Neben Prüfungen können auch Online-Übungen durchgeführt werden, bei denen den Lehrenden kein Prüfungsdashboard zur Verfügung steht.

Es gibt verschiedene Fragenformate:

  • Multiple und Single Choice
  • wahr/falsch
  • Zuordnungsfragen
  • offene Fragen
  • segmentierte Fragen
  • Kprim Fragen
  • Hotspot-Fragen

Formeln werden über einen Formeleditor mit LaTex eingegeben, die LaTex-Formel wird auch in die Beschreibung eingegeben, damit sie mit Screenreadern gelesen werden kann. Videos können mit Untertiteln eingefügt werden, falls es keine Fassung mit einer Audiodeskription gibt, können ausführliche Textbeschreibungen für Prüfungsteilnehmer*innen mit Sehbeeinträchtigung und Blindheit hinzugefügt werden.

Angaben des Herstellers zur Barrierefreiheit

Testergebnisse

Stand: März 2024

EvaExam lässt sich mit assistiven Technologien im Wesentlichen gut bedienen. Für Sprachsteuerung, Zoomtext, Browservergrößerungen und Farbumkehr sind keine Barrieren aufgetreten. Für Screenreadernutzer*innen war es jedoch zunächst schwierig, die Art und Weise zu verstehen, wie Fragen und Antwortoptionen vorgelesen wurden. Die Tester*innen brauchten eine gewisse Zeit, um herauszufinden, wann sie die Antwortoptionen aktivieren können, da bei jeder Antwortoption die Frage noch einmal vorgelesen wurde. Dies wurde von allen Screenreadernutzer*innen als gravierende Barriere beschrieben. Es erfordert auch eine hohe Konzentration, was in Prüfungssituationen einen echten Nachteil darstellen kann.

 

Übersicht: Usability bei verschiedenen Arbeitstechniken

Hilfsmittel/Arbeitstechnik

Testergebnis

Empfehlung

Screenreader

funktioniert mittelmäßig

o

Tastaturbedienung

funktioniert gut

+

Sprachsteuerung (iOS)

funktioniert gut

+

Vergrößerung/Kontraste

funktioniert gut

+

ohne assistive Technologie

funktioniert gut

+

+ = gut geeignet; o = mittelmäßig geeignet, Anpassungen nötig; - = ungeeignet 

Hinweise zur Nutzung

Screenreadernutzung
Tastaturbedienung
Sprachsteuerung, Voice Over (iOS)
Vergrößerung und Kontraste

Hinweise für Lehrende

  • Studierende, die Screenreader oder die Sprachsteuerung nutzen, sollten auf jeden Fall die Möglichkeit haben, eine Probeklausur zu schreiben. Dafür eignet sich das Format Online-Übung.
  • Wer den Computer mit assistiven Technologien bedient, wird in der Klausur mehr Zeit benötigen.
  • Wenn in Ihrer Lerngruppe Studierende sind, die Screenreader nutzen, ist die Hotspot-Frage für diese Studierenden nicht nutzbar. Vermeiden Sie deshalb diesen Fragetyp in der Klausur. Wenn das nicht möglich ist, brauchen diese Studierende eine alternative Umsetzung der Frage.
  • Versehen Sie Fragegruppen mit Überschriften, das erleichtert es Screenreadernutzer*innen, innerhalb der Prüfung zu navigieren.
  • Für die Erstellung von Formeln nutzen Sie den Formeleditor von EvaExam. In das Feld Beschreibung geben Sie die LaTex-Formel ein. Sie wird Screenreadernutzer*innen vorgelesen. Sie dürfen das Feld nicht frei lassen, weil dann den Screenreadern gar nichts vorgelesen wird (s. Screenshot 4). 

Nachteilsausgleich

Die Testergebnisse sagen nichts darüber aus, ob individuelle Studierende einen Nachteilsausgleich benötigen oder nicht.

Ein Nachteilsausgleich bei Prüfungen ist ein zentrales Recht, um die Benachteiligung nach Möglichkeit zu kompensieren, die entsteht, wenn die Art einer Prüfung nicht zu den behinderungsbedingt bestehenden Bedarfen passt, und sorgt dafür, dass die betreffenden Studierenden gleichwertige Ausgangsbedingungen haben, um die Prüfungsleistung zu erbringen.

Das Recht auf Nachteilsausgleich ist im Hochschulgesetz NRW, § 64 und in den Prüfungsordnungen der Studiengänge verankert. Art und Umfang des Nachteilsausgleichs werden individuell festgelegt.

Deshalb lassen sich aus den Testergebnissen über die Barrierefreiheit von EvaExam keine Aussagen darüber treffen, ob und welcher Nachteilsausgleich für individuelle Studierende mit Behinderung sinnvoll ist. Da sich im Usability-Test zeigte, dass Studierende, die assistive Technologien nutzen, deutlich mehr Zeit zur Bearbeitung einer Prüfung benötigen, erscheint für diese Studierende als Nachteilsausgleich mindestens eine ausreichend bemessene Zeitverlängerung erforderlich. (In EvaExam können keine individuellen Zeitbegrenzungen angelegt werden, deshalb muss für die betreffenden Studierenden eine eigene Prüfung angelegt werden.)

Im Einzelfall kann es allerdings auch erforderlich sein, noch weitere Maßnahmen zu berücksichtigen, oder auch ganz von der Nutzung von EvaExam abzusehen und als Nachteilsausgleich ein anderes Klausurformat zu gewähren.

Die Testergebnisse geben aber Hinweise für die Nutzung von EvaExam für die Studierenden und die Lehrenden. Es empfiehlt sich, das Prüfungssystem zum Beispiel in Form einer Onlineübung auszuprobieren, um festzustellen, ob für die konkrete Person chancengleiche Prüfungsbedingungen hergestellt werden können. Über die Art des Nachteilsausgleichs muss immer individuell entschieden werden.

EvaExam-Testergebnisse im Einzelnen nach EN-Norm 301 549 mit Empfehlung für Entwickler*innen

Wir führen die in den Tests gefundenen Barrieren hier sortiert nach den Richtlinien der gültigen europäischen Norm EN 301 549 auf, auf die die BITV 2.0 des Bundes und der Länder verweisen. Die Richtlinien beschreiben die zu erfüllenden Erfolgskriterien. In der WCAG 2.1 sind zusätzlich Techniken angegeben, wie die Kriterien erfüllt werden können. BITV, EN 301 549 und die WCAG 2.1 sind deshalb wichtige Dokumente für die Entwickler*innen, um ihre Anwendungen barrierefrei zu programmieren. Der ARIA Authoring Practices Guide (APG) der W3C gibt zudem Hinweise zur Programmierung barrierefreier Webseiten. Die Nummern der Überschriften entsprechen den Kapitelnummern der EN 301 549.

9.1 Wahrnehmbar
9.1.3 Anpassbar
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Bisher können Screenreadernutzer*innen nicht von Frage zu Frage zu springen. Dies kann ermöglicht werden, wenn den Fragen eine Überschriftenebene zugewiesen wird.

9.1.4 Unterscheidbar
9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar

Bei der Zuordnungsfrage sollte die responsive Ansicht verbessert werden. Bisher sind die Items nicht auf den ersten Blick erkennbar, da der Abstand zu Frage und Antwortoptionen zu klein und die Items auch nicht durch Fettung ins Auge fallen.

9.3 Verstehbar
9.3.3 Fehlerunterstützung
9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern

Die Warnhinweise bei der Abgabe, welche Fragen noch nicht beantwortet sind, sind nicht leicht zu finden. Sie erscheinen ganz oben auf der Seite, die Nutzer*innen befinden sich bei der Abgabe aber ganz unten auf der Seite.

11.8 Autorenwerkzeug

Die Autor*innen der Prüfungen sollten bereits beim Erstellen der Prüfung auf mögliche Barrierefreiheitsfehler aufmerksam gemacht werden. So sollte es per Default Pflicht sein, einen Alternativtext für Bilder einzugeben. Dekorative Bilder sollte es bei Prüfungen nicht geben. Im Formeleditor sollte die Eingabe der Beschreibung Pflicht sein. Die LaTex-Formel könnte auch direkt in das Beschreibungsfeld übernommen werden. Bei Videos sollte das Hochladen einer Untertiteldatei ebenfalls per Default erforderlich sein und nur durch Ankreuzen, dass keine Untertitel notwendig sind, umgangen werden.  

Wenn die Autor*innen den Prüfungsbogen angelegt haben, sollten sie eine automatische Meldung bekommen, ob ihre Prüfung den WCAG-Kriterien Level AA entspricht. Wer im Handbuch nicht die Hinweise zur Barrierefreiheit liest, wird nicht beachten, ob das WCAG-Logo am Fuß der Seite erscheint oder nicht.

Wichtige weitere Empfehlungen
Es ist eine echte Barriere für Screenreadernutzer*innen, dass Frage bei jeder Antwortoption vorgelesen wird, siehe Testergebnis für Screenreader. Diese Verknüpfung sollte aufgehoben werden.

Lizenzhinweise

Lizenziert unter CC BY 4.0. Zitiervorschlag: „EvaExam - Ergebnisse der Barrierefreiheits- und Usability-Tests und Empfehlungen zum Einsatz in Studium und Lehre. Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw, Technische Universität Dortmund, Stand: März 2024“, CC-BY 4.0. Ausgenommen von der Lizenz sind die verwendeten Logos und die Screenshots der Programmoberfläche.