NRW-Hochschulen sind nach §2 IGG NRW als Träger öffentlicher Belange dazu verpflichtet, alle Angebote der Informationstechnik barrierefrei zu gestalten, dazu zählen auch ihre Internetauftritte. Die EU Richtlinie 2016/2102 hat zu den allgemeinen Verpflichtungen auch Maßnahmen zum Monitoring und einen Beschwerdemechanismus eingeführt. Erstmals müssen öffentliche Stellen den Stand der Barrierefreiheit ihrer Webseiten in Barrierefreiheitserklärungen dokumentieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Herbst 2022 die Barrierefreiheitserklärungen von 28 Hochschulen untersucht. Die Analyse dient als erste Bestandsaufnahme über die Barrierefreiheit der Internetauftritte nordrhein-westfälischer Hochschulen.
Bericht als PDF downloaden (379 KB)